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Technische Kompetenz und Dentalbedarf seit 1980 • EU-Versand: 12 € zzgl. MwSt.
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Validierung und Zertifizierung von Autoklaven

In der Zahnmedizin und Medizin sind Sicherheit und Hygiene grundlegend, um wirksame und risikofreie Behandlungen für die Patienten zu gewährleisten. Eines der entscheidenden Instrumente zur Erreichung dieses Ziels ist der Autoklav, der zur Sterilisation medizinischer Instrumente eingesetzt wird. Die Sterilisation mit gesättigtem Dampf unter Druck gilt als die wirksamste Methode, um die vollständige Inaktivierung von Mikroorganismen auf äußeren und inneren Oberflächen der Gegenstände sicherzustellen.

Die vier Phasen des Sterilisationszyklus im Autoklaven:

  • Vakuumerzeugung
  • Aufheizen
  • Sterilisation
  • Abkühlung

Sie sind unerlässlich, damit die medizinischen Instrumente vollständig sterilisiert und sicher verwendbar sind. Jede Phase erfüllt eine bestimmte Aufgabe bei der Beseitigung mikrobiologischer Kontaminationen und stellt sicher, dass jedes Instrument sicher aufbereitet wird.

Bezugsnormen

Das neue italienische Arbeitsschutz-Einheitsgesetz (Testo Unico, D.Lgs. 81 vom 09. April 2008) ersetzt vollständig das frühere D. Lgs. 626/94 und die übrigen Vorschriften der letzten 50 Jahre zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Die Norm EN17665-1 von 2007 (ehemals EN554), die die Anforderungen an Entwicklung, Validierung und Routineüberwachung des Sterilisationsverfahrens mit feuchter Hitze für Medizinprodukte festlegt. 2009 wurde die EN 17665-1 um Teil 2 ergänzt.

Das Gesetz Gelli-Bianco Nr. 24 vom 08. März 2017 und die 2010 vom ISPESL herausgegebenen Leitlinien „LINEE GUIDA SULL’ATTIVITA’ DI STERILIZZAZIONE QUALE PROTEZIONE COLLETTIVA DA AGENTI BIOLOGICI PER L’OPERATORE NELLE STRUTTURE SANITARIE“ (Leitlinien zur Sterilisation als kollektiver Schutz des Personals vor biologischen Arbeitsstoffen in Gesundheitseinrichtungen) haben wesentlich dazu beigetragen, die Rollen der Beteiligten und die Arbeitsabläufe selbst zu klären.


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